Informationen zum Antrag für eine Tauchgenehmigung

Grundsätzlich haben nur Mitglieder des Scapehander-Clubs das Recht in den Bergwerken zu tauchen. Auch dies kann unter gewissen Bedingungen eingeschränkt oder untersagt werden.
Um als nicht Scapehander-Mitglied in den Bergwerken tauchen zu dürfen muss ein Antrag gestellt werden.
Da es sich bei den Scapehandern um einen nicht kommerziell orientierten Club handelt, gibt es auch keinen Anspruch darauf dort tauchen zu dürfen.
Zudem gilt in den Bergwerken das Hausrecht und nicht irgendwelche Regeln, die ein beliebiger Tauchverband herausgibt.
Durch diesen Antrag wird man nicht Mitglied des Clubs … es ist ausschließlich ein Antrag um dort tauchen zu dürfen, der einer Zustimmung bedarf und auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.

Um eventuell in einem der Bergwerke tauchen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und anschließend die unten aufgelistete Antragsprozedur durchlaufen werden:

Voraussetzungen:

  • Ausgebildeter Höhlentaucher eines international anerkannten Verbands
    Taucher, die von uns bekannten und nahestehenden (d.h. wir wissen wie sie ausbilden) Tauchlehrern ausgebildet wurden brauchen normalerweise keinen Checktauchgang zu durchlaufen.
    Sonst ist ein Checktauchgang unabdingbar – unabhängig davon von welchem Verband das Brevet stammt.
  • gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung, die nicht älter als ein Jahr ist
  • Tauchunfallversicherung
  • gewartete und voll funktionstüchtige Höhlentauchausrüstung, die den CE-Normen entspricht

Prozedur:

  • Im Downloadbereich die Regeln für das entsprechende Bergwerk herunterladen und lesen !
  • Im Downloadbereich das Formular (Haftungsanerkennung & Nutzungsvereinbarung) downloaden, ausfüllen und unterschreiben !
  • Die Unterlagen geschlossen bzw. vollständig an die E-Mail-Adresse hoehlentauchen@gmail.com senden.
    • Haftungsausschluß & Nutzungsvereinbarung
    • Höhlentauchzertifikat
    • bei Kreislaufgeräten den CCR Grundschein des verwendeten Geräts und das CCR Cave Brevet
    • Tauchunfallversicherung
    • Tauchtauglichkeitsuntersuchung
  • Entweder bei der Übermittlung der vollständigen Unterlagen Termin erfragen oder anschließend in einer separaten E-Mail
  • Ist der Termin bestätigt worden:  …  die Tagesgebühr von 48,50€ auf das Konto, das in der E-Mail angegeben wurde überweisen.

Ist eine Tauchgenehmigung erteilt worden, kann man sich immer wieder anmelden ohne vorher einen Antrag stellen zu müssen.
Dabei ist nur darauf zu achten, dass man alle Unterlagen aktuell hält (D.h. Ist die TTU abgelaufen, so ist eine neue aktuelle selbstständig ein zu reichen) und dass man sich vor Ort entsprechend benimmt.